Gartenfackeln: Romantisches Ambiente im Garten

Es gibt nichts Schöneres als den Tag im Feuerschein gemütlich zu zweit oder in geselliger Runde – vielleicht bei einem Gläschen Wein – ausklingen zu lassen. Gartenfackeln sorgen am Abend für eine stimmungsvolle Beleuchtung im Garten und zaubern dabei gleichzeitig eine gemütliche Atmosphäre. 

Fackeln für den Garten werden aus den verschiedensten Materialien hergestellt: aus Edelstahl, Bambus, Wachs, Glas, Kupfer oder auch aus Holz. Einfache Fackeln (z.B. aus Wachs) sind nur für einmaligen Gebrauch bestimmt und brennen vollständig ab. Praktischer sind Fackeln mit einem Behälter für Öl. Eine solche Fackel wird in der Regel mit Lampenöl befüllt, es gibt aber auch Gartenfackeln welche mit Ethanol oder Brenn-Gel betrieben werden können.

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Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Fackelstab fest und stabil ist, damit er nicht so leicht abbricht. Außerdem sollte die Lampe einen kindersicheren Einfüllverschluss (Bajonettverschluss) haben und einen Dochtschutz besitzen, damit kleine Kinder nicht mit dem Mund an den Docht herankommen.

Tipps für den sicheren Umgang mit Fackeln

  • Gartenfackeln sind nur für den Gebrauch im Freien geeignet.
  • Achten Sie auf einen sicheren Stand der Gartenfackeln.
  • Benutzen Sie die Fackeln nur unter Aufsicht.
  • Halten Sie ausreichen Abstand zu brennbaren Objekten.
  • Die Fackeln gehören nicht in Kinderhände.
  • Bewahren Sie das Lampenöl immer außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern auf.

Lampenöl für Gartenfackeln

Öllampen und Gartenfackeln gehören nicht in Kinderhände

Das Lampenöl für Gartenfackeln wird in der Regel aus flüssigem Paraffin hergestellt. Ein hochwertiges Lampenöl sollte bei richtiger Dochteinstellung langsam und sparsam verbrennen. Es darf nicht rußen oder qualmen.

Beachten Sie bitte beim Kauf von Lampenöl die Sicherheitshinweise auf der Verpackung und bewahren Sie das Lampenöl an einem für Kinder unzugänglichen Ort auf. Kaufen Sie nur solche Öllampen oder Gartenfackeln mit integrierter Öllampe, die mit der DIN EN 14059 gekennzeichnet sind. Diese besitzen einen Auslaufschutz, Dochtschutz und Einfüllverschluss.

1999 wurde der Verkauf von gefärbten und parfümierten, dünnflüssigen Lampenölen auf Paraffin- und Petroleumbasis verboten. Seitdem dürfen nur noch ungefärbte und unparfümierten Öle verkauft werden. Denn verschlucktes Lampenöl kann zu schwersten Lungenschäden und sogar zum Tod führen.

Sollte ein Kind dennoch Lampenöle oder andere flüssige Brennstoffe getrunken haben, gilt: Kein Erbrechen auslösen! Erbrochenes, und damit das Öl, könnte beim Erbrechen in die Lungen eindringen. Konsultieren Sie einen Arzt oder setzen Sie sich sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung.

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Veröffentlicht am: 24. Mai 2021

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